Kurze Antwort zu 2026: Es kann nicht mehr automatisch angewendet werden. Der Weg dorthin weist zwei Meilensteine auf.
EuGH, 8. Juni 2023 (Rechtssache C-50/21, Prestige and Limousine, zum Großraum Barcelona): Die Begrenzung der VTC-Genehmigungen durch ein Verhältnis wie 1:30 schränkt die Niederlassungsfreiheit ein (Art. 49 AEUV) und ist nur mit nachgewiesenen zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zu rechtfertigen – „der Schutz der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit des Taxigewerbes“ reicht allein nicht aus.
Der Oberste Gerichtshof hat im Januar und Februar 2024 diese Rechtsauffassung auf das staatliche System übertragen: Mit dem Urteil vom 17. Januar 2024 (ECLI:ES:TS:2024:96) gab der Klage gegen die Verweigerung von 1.000 Genehmigungen in der Autonomen Gemeinschaft Madrid statt, und das Urteil STS 230/2024 vom 12. Februar tat dasselbe in Bezug auf weitere 50 Genehmigungen. Eine Ablehnung allein aufgrund des Verhältnisses verstößt gegen europäisches Recht, es sei denn, die Verwaltung weist Eignung und Verhältnismäßigkeit nach; die Akten werden zur Entscheidung zurückverwiesen, ohne dass automatisch das Verhältnis 1/30 angewendet wird.
Was dies nicht bedeutet: Weder werden die abgelehnten Genehmigungen von selbst erteilt (der Oberste Gerichtshof verweist die Akte zurück, er erteilt sie nicht), noch wird sich der Bestand morgen verdoppeln – jeder Antrag durchläuft sein eigenes Verfahren, und die Behörden prüfen von Gebiet zu Gebiet neue Begründungen.
Für diejenigen, die heute kaufen oder verkaufen, lautet die praktische Schlussfolgerung: Die Knappheit, die die Preise stützt, ist vererbt und nicht mehr unantastbar, und es gibt einen realen Trend zu mehr Angebot, der im Preis berücksichtigt werden sollte. Wir verfolgen dies Provinz für Provinz auf der Regulierungskarte, wobei jede Angabe mit Quelle und Datum versehen ist.
LETZTE ÜBERARBEITUNG · 19.07.2026 — VTC360-Leitfaden: allgemeine Einordnung, keine Beratung für Ihren konkreten Fall.