Die Faustregel lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Verkauft dir ein Unternehmer oder Freiberufler, fällt Mehrwertsteuer an; verkauft dir eine Privatperson, fällt die Grunderwerbsteuer an. Und da dieser Unterschied bis zu 21 % des Preises ausmachen kann, lohnt es sich, die drei Minuten zu investieren, die du brauchst, um die Details zu lesen.
- Verkäufer ist Unternehmer oder Freiberufler (üblich bei einer gültigen Betriebsgenehmigung): Die Übertragung ist ein Geschäft, das der Mehrwertsteuer in Höhe von 21 % unterliegt. Wenn du im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit kaufst, ist diese Mehrwertsteuer in der Regel abzugsfähig – du zahlst sie im Voraus, verlierst sie aber nicht. Wichtiger Hinweis: Wenn es sich bei dem übertragenen Gegenstand um eine eigenständige wirtschaftliche Einheit handelt (das gesamte laufende Geschäft, nicht nur die Betriebsgenehmigung), kann der Vorgang nicht mehrwertsteuerpflichtig sein, und dann muss geprüft werden, welche indirekte Steuer anfällt. Dies ist eine Einzelfallprüfung, keine automatische Einstufung.
- Übertragung zwischen Privatpersonen: Es fällt keine Mehrwertsteuer an; es gilt die ITP (Grunderwerbsteuer) in der Form der entgeltlichen Übertragungen mit dem von Ihrer autonomen Region festgelegten Steuersatz. Hier gibt es nichts abzuziehen: Die ITP ist ein reiner Kostenfaktor und muss von Anfang an in Ihrem Budget berücksichtigt werden.
- Kauf der Holdinggesellschaft: Du erwirbst nicht die Lizenz, sondern die Anteile, für die eine eigene Regelung gilt (vor dem Hintergrund der Betrugsbekämpfungsklausel gemäß Art. 314 des Wertpapiermarktgesetzes). Dies kann effizient sein; es erfordert jedoch eine gründlichere Due-Diligence-Prüfung – wir erläutern dies unter Selbstständiger oder Gesellschaft.
Der klassische, kostspielige Fehler besteht darin, die Transaktion falsch einzustufen – also als ITP zu bezahlen, was eigentlich Mehrwertsteuer war, oder umgekehrt – und dies erst Jahre später in Form einer nachträglichen Steuerfestsetzung mit Zinsen zu entdecken. Deshalb wird bei der verwahrten Transaktion die steuerliche Einstufung in der Due-Diligence-Phase überprüft – vor der Unterzeichnung, nicht danach.
Zu dem Steuerbetrag kommen noch die Gebühren für den Eigentümerwechsel und die übrigen Kosten der Transaktion hinzu: Die vollständige Übersicht finden Sie unter Was kostet die Übertragung?. Und wie immer zum Schluss, im Ernst: Klären Sie Ihren konkreten Fall mit einem Steuerberater ab, bevor Sie die Anzahlung leisten. Eine halbstündige Beratung ist die beste Investition der gesamten Transaktion.
LETZTE ÜBERARBEITUNG · 19.07.2026 — VTC360-Leitfaden: allgemeine Einordnung, keine Beratung für Ihren konkreten Fall.