Ja. Es gibt kein Staatsangehörigkeitsverbot für VTC-Genehmigungen: Die Vorschriften verlangen lediglich, dass der Erwerber – sei es eine natürliche Person oder ein Unternehmen – die allgemeinen Anforderungen an ein Verkehrsunternehmen in Spanien erfüllt. Für einen ausländischen Käufer bedeutet dies, dass die Fragen der Aufenthaltsgenehmigung und der Niederlassung geklärt sein müssen, bevor er sich an die zuständige Behörde wendet.
Was du in Ordnung haben musst:
- NIE (Ausländeridentifikationsnummer): unverzichtbar für jede ernsthafte wirtschaftliche Handlung in Spanien – Kauf, Unternehmensgründung, Steuerzahlung.
- Rechtliche Befugnis zur Niederlassung je nach Ihrem Fall: Für EU-Bürger vereinfacht die Niederlassungsfreiheit den Weg; für Nicht-EU-Bürger hängt der Weg von Ihrer Aufenthaltssituation ab – und hier ist es sinnvoll, zwei verschiedene Fälle zu unterscheiden. Wenn du selbst fährst, benötigst du eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die dich zu dieser Tätigkeit berechtigt. Wenn du als Investor kaufst und der Betrieb von einem Betreiber oder einem angestellten Fahrer geführt wird, ist dein Ansatz gesellschafts- und steuerrechtlicher Natur, nicht arbeitsrechtlicher.
- Die übliche Struktur: eine spanische S.L. Eine in Spanien gegründete Gesellschaft, bei der die Lizenz im Land liegt und Sie als Gesellschafter fungieren – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Dies vereinfacht die Beziehungen zur Verkehrsbehörde, die Bankabwicklung und einen eventuellen zukünftigen Verkauf (der Grund für diese Form).
- Die üblichen Voraussetzungen: Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten in Spanien, einwandfreies Leumund und ein zugeordnetes Fahrzeug – dieselben wie für jeden Käufer, detailliert beschrieben unter Was ich zum Kauf benötige.
Ein ehrlicher Hinweis: Einwanderungs- und Verkehrsrecht sind zwei sich überschneidende Regelwerke, und jeder Fall hat seine eigenen Besonderheiten – Aufenthaltsgenehmigung durch Investition, Genehmigungen für Selbstständige, Abkommen je nach Land. Lassen Sie Ihren konkreten Ablauf von einem Fachberater bestätigen, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten; es handelt sich um eine kurze Beratung, die verhindert, dass Sie Ihren Plan auf einer falschen Annahme aufbauen.
Für den internationalen Investor ist der weitere Ablauf identisch: Überprüfung, öffentliches Register und verwahrter Vertragsabschluss, wobei das Geld bis zur Unterzeichnung geschützt ist – ein Format, das genau darauf ausgelegt ist, sicher aus der Ferne zu kaufen. Der Ausgangspunkt ist der Marktplatz und Investieren.
LETZTE ÜBERARBEITUNG · 19.07.2026 — VTC360-Leitfaden: allgemeine Einordnung, keine Beratung für Ihren konkreten Fall.