Die Genehmigung erlischt nicht mit dem Tod ihres Inhabers: Die Verkehrsvorschriften sehen die Übertragung mortis causa vor, und die Erben können die Genehmigung behalten – um sie zu nutzen, zu verpachten oder zu verkaufen. Es handelt sich jedoch um einen Verwaltungsgegenstand, für den Fristen gelten, und eine verspätet abgewickelte Erbschaft kann dazu führen, dass aus einem Vermögenswert ein abgelaufener Rechtsanspruch wird.
Was sich die Familie von Anfang an klar machen muss:
- Die Erbfolge muss bei der Verkehrsbehörde beantragt werden. Die Übertragung durch Erbschaft muss – mittels Testament oder Erbenfeststellung, Erbteilungsurteil – innerhalb der in den geltenden Vorschriften festgelegten Fristen gemeldet und nachgewiesen werden; diese Fristen sind nicht unbegrenzt, daher ist es ratsam, sich umgehend zu informieren und die konkreten Fristen in Ihrer Region durch eine Beratung zu bestätigen.
- Die Zulassung muss in der Zwischenzeit weiterhin die Anforderungen erfüllen: gültige Versicherung, zugeordnetes Fahrzeug und vor allem die TÜV-Prüfung – die regelmäßige Überprüfung wartet nicht auf die Aufteilung des Nachlasses, und wer sie verliert, verliert den Vermögenswert (was passiert, wenn die Frist verstreicht).
- Die Übertragung durch Todesfall ist zudem die klassische Ausnahme von den Fristen für die Nichtübertragbarkeit neuer Genehmigungen: Wenn die Genehmigung des Erblassers noch nicht abgelaufen war, ermöglichte die Erbfolge bisher die Übertragung, ohne dass die Frist abgelaufen war – wie alles andere auch gegen Nachweis (Details).
- Die steuerliche Seite ist ein eigenes Thema: Bei der Erbschaft wird die Erbschaftssteuer je nach Bundesland abgerechnet, und ein späterer Verkauf wird auf den erblichen Anschaffungswert besteuert. Es empfiehlt sich eine steuerliche Beratung, bevor entschieden wird, was mit dem Vermögenswert geschehen soll.
Und was sollte man mit der geerbten Lizenz tun? Anhand der vorliegenden Daten lassen sich die drei Optionen gut vergleichen: sie selbst nutzen (sofern es jemanden gibt, der sie betreibt), sie vermieten – Mieteinnahmen von 1.500–2.200 € pro Monat je nach Provinz auf dem aktuellen Markt, das Modell hier — oder sie zu verkaufen, solange der Markt günstig ist: der Index für Ihre Provinz und eine kostenlose Bewertung liefern Ihnen innerhalb weniger Minuten den Wert. Das Einzige, wovon wir abraten, ist die Standardoption bei so vielen Erbschaften: sie in der Schublade liegen zu lassen, während die Gültigkeitsdauer der Genehmigung abläuft.
LETZTE ÜBERARBEITUNG · 19.07.2026 — VTC360-Leitfaden: allgemeine Einordnung, keine Beratung für Ihren konkreten Fall.